Schwerpunkte

Arbeitsrecht
Die Anwaltskanzlei Rechtsanwälte & Notar Falz stellt den einzigen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Usingen. Sie berät Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber.

 

Dabei prüfen und/oder erarbeiten wir Arbeitsverträge, und beraten zu bestehenden Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen und Abfindungen, auch nach Sozialplänen, etc. Wir begleiten Sie bei Vorbereitung oder Abwehr von Kündigungen, bieten Hilfestellung zu Gleichbehandlungsfragen, Mobbing, Aushandeln von Aufhebungsvereinbarungen und Abwicklungsverträgen.

 

Besonders im Vorfeld einer sich abzeichnenden Vertrauenskrise zwischen den Arbeitsvertragspartenern ist die behutsame, aber zielgerichtete Auslotung von Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Abfederung einer Kündigung Kernkompetenz unserer Kanzlei. In gleicher Weise unterstützen wir Betriebsräte in ihrer Funktion als Ansprechpartner der Arbeitnehmer. 

 

Bearbeitet wird dieses Rechtsgebiet schwerpunktmäßig von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael P. Falz.

 

Kündigungsschutzklagen
Abmahnungen
Ausbildungsverträge
Lohn-/Gehaltsansprüche
Arbeitszeugnisse
Abfindungen
Aufhebungsverträge
Gleichbehandlung

Erbrecht
Der Erbfall ist nicht nur eine juristische Angelegenheit. Neben juristischen Fragestellungen spielen beim Erben und Vererben meist auch Emotionen und innerfamiliäre Befindlichkeiten eine große Rolle. Wir stehen Ihnen in dieser Ausnahmesituation mit Rat und Tat zur Seite. Hierbei darf aber keinesfalls außer Acht gelassen werden, dass Sie unüberlegte Schritte auf dem Gebiet des Erbrechts viel Geld kosten können. Dies gilt gleichermaßen für Erben, Erblasser, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer. Daher sollte vor jedem erbrechtlichen Schritt eine juristische Beratung erfolgen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen interessengerechte Lösungen.

 

Dies betrifft sowohl die streitige Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor
Gericht als auch die außergerichtliche Vertretung und die Aushandlung
von einvernehmlichen Lösungen. Falls Sie Fragen dazu haben, ob wir
der richtige Ansprechpartner für Ihr erbrechtliches Problem sind,

können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

 

Rechtsanwälte & Notar Falz vertritt und berät Sie bundesweit in erbechtlichen Angelegenheiten, u.a. auf folgenden Gebieten: 

 
Famlienrecht

Erbschaftsstreitigkeiten
Erbscheine
Testament
Vor- und Nacherbschaft
Pflichtteilsansprüche
Pflichtteilsergänzungsansprüche

Gern beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung sind wir diskreter Ansprechpartner. Gegenüber Ämtern und Behörden vertreten wir Ihre Interessen zu Sorgerecht und Personenstand.

 
Im Familienrecht ist neben einer fundierten Rechtskenntnis auch Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen gefordert, um Ihren Interessen gerecht zu werden. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen interessengerechte Lösungen.

 Um bereits im Vorfeld Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten und die Risiken.

Rechtsanwälte & Notar Falz in Usingen vertritt und berät Sie bundesweit in familienrechtlichen Angelegenheiten.

 
Dies betrifft sowohl die streitige Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht als auch die außergerichtliche Vertretung und die Aushandlung von einvernehmlichen Lösungen.

Wir vertreten Sie im Familienrecht u.a. auf folgenden Gebieten:

Scheidungen
Unterhalt
Eheverträge
Sorgerecht
Umgangsrecht
Zugewinnausgleich
 (Klicken Sie auf die entsprechenden Teilbereiche des Familienrechts für mehr Informationen.)

Scheidung und Zugewinnausgleich
Die Rechtsanwälte & Notar Falz in Usingen bearbeitet Mandate aus dem Familienrecht. Ein besonderer Schwerpunkt im Familienrecht ist die Durchführung von Scheidungsverfahren. Hierbei ist nicht nur juristisches Wissen, sondern auch sehr viel "Fingerspitzengefühl" erforderlich. Denn eine Scheidung hat für die Beteiligten weitgehende Konsequenzen. Die Scheidung hat für die Betroffenen nicht nur emotionale, sondern häufig auch wirtschaftliche Folgen. So können bereits mit der Trennung Unterhaltsansprüche bzw. weitere Verpflichtungen entstehen. Zudem können durch die Scheidung auch in erb- und steuerrechtlicher Hinsicht Veränderungungen eintreten.
 
Für den Fall, dass die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen haben, so leben sie im sogenannten gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierbei ist das während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögen nach der Scheidung hälftig zwischen den Eheleuten aufzuteilen. Daran wird bereits deutlich, wie wichtig hier bereits eine frühzeitige Beratung ist. Wenn die Eheleute gemeinsame Kinder haben, so ist zu klären, ob die Eltern weiter das gemeinsame Sorgerecht behalten oder ob einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuzusprechen ist. All diese Aspekte - je nach Einzelfall noch weit mehr - sollten in die Überlegungen zur richtigen Vorgehensweise im Familienrecht einbezogen werden. Da jedes Scheidungsverfahren einen Einzelfall darstellt, erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine für Ihren Fall passende Handlungsweise.


Dabei sind wir uns stets der Tatsache bewusst, dass eine Scheidung für die Beteiligten auch emotional sehr belastend ist. Insofern kann auch die schnelle und einvernehmlich gefundene Lösung häufig für beide Seiten positiv sein. Daher sind wir stets bemüht, auf einvernehmliche Lösungen hinzuarbeiten. Sollte sich jedoch keine einvernehmliche Lösung finden, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent vor Gericht durch.

 
Bitte beachten Sie, dass wir als Rechtsanwälte - entgegen einer weit verbreiteten Meinung -nicht beide Seiten in einem Scheidungsprozess vertreten können.

Unterhaltsrecht
Die Rechtsanwälte & Notar Falz vertreten Sie selbstverständlich auch in Unterhaltsangelegenheiten.

 
Unterhaltsverpflichtungen sowie Ansprüche auf Unterhalt bestehen in der Regel entweder wegen einer vorhandenen Verwandtschaft oder wegen einer bestehenden oder geschiedenen Ehe. So sind Eltern gegenüber ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Weiter können aber auch Kinder gegenüber den Eltern (Elternunterhalt) unterhaltspflichtig sein. Selbst Großeltern können gegenüber ihren Enkeln unterhaltspflichtig sein und umgekehrt. Eheleute können während der Trennung Ansprüche auf sog. Trennungsunterhalt oder nach der Scheidung auf sog. nachehelichen Ehegattenunterhalt haben. Beim nachehelichen Unterhalt gibt es verschiedene Unterhaltsansprüche, wie beispielsweise den Betreuungsunterhalt, den Altersunterhalt, dem Krankheitsunterhalt oder dem Aufstockungsunterhalt.

Weiterhin können auch Mütter oder Väter, die nichtehelich geborene Kinder betreuen, einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil haben.

Wenn Unterhalt geschuldet ist, so wird dieser in 3 Schritten berechnet:

 
1) Zunächst wird der Bedarf des jeweiligen Unterhaltsberechtigten ermittelt.
 
2) Danach wird ermittelt, ob der Unterhaltsberechtigte überhaupt bedürftig ist. Eine Bedürftigkeit liegt z.B. nicht vor, wenn der Berechtigte seinen Unterhaltsbedarf durch eigene Einkünfte oder Vermögen selbst decken kann.
 
3) Zuletzt wird geprüft, ob der Unterhaltsverpflichtete tatsächlich in der Lage ist, mit seinen eigenen Einkünften die Unterhaltsansprüche zu erfüllen. Es wird also gefragt, ob der Verpflichtete auch leistungsfähig ist. Jedenfalls muss dem Unterhaltsschuldner sein Selbstbehalt belassen werden, dessen Höhe wiederum von dem jeweiligen Unterhaltsanspruch abhängig ist.
 
Die Ermittlung des Bedarfs und damit der Höhe des Unterhalts ist abhängig vom jeweiligen Unterhaltsanspruch und richtet sich u.a. nach den Einkommensverhältnissen des Unterhaltsverpflichteten.

 Eine konkrete Unterhaltsberechnung kann nur im jeweiligen Einzellfall erfolgen.

Sorgerecht und Umgangsrecht
Sorgerecht:

Das Gesetz sieht in der Regel bei verheirateten Paaren das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Scheidung als Regelfall an. Für den Fall, dass sich das gemeinsame Sorgerecht nachteilig auf das Kindeswohl auswirkt, können die Gerichte das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen. 

 

Wir möchten Ihnen dabei helfen, eine Sorgerechtsregelung im Interesse Ihrer Kinder durchzusetzen. Hierbei sollte das Wohl des Kindes oberste Priorität haben. Etwaige Streitigkeiten zwischen den Eltern sollten hierbei nicht über das Kindeswohl gestellt werden.

 

Umgangsrecht:

Auch wenn Kinder nach der Scheidung bei einem Elternteil leben, haben sie auch das Recht auf Umgang mit dem anderen Elternteil. Daher haben beide Elternteile das Recht - und die Pflicht auf- regelmäßigen Kontakt und Umgang mit ihren Kindern hinzuwirken. Dies natürlich nur so weit, wie dies dem Kindeswohl entspricht.

 

Wir beraten Sie gern darüber, was Sie beim Umgangsrecht beachten sollten.

Mietrecht

Unsere Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst auf alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Häufige Aspekte sind hier Mietverträge, Mietzins, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz. Unser Rechtsanwalt Thorsten Falz vertritt Sie in seinem Interessenschwerpunkt Mietrecht. 

Als Anwalt für Verkehrsrecht in Usingen bieten die Rechtsanwälte & Notar Falz Ihnen individuelle Lösungsmöglichkeiten für Ihr verkehrsrechtliches Problem. Das Verkehrsrecht setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für unsere Mobilität. Aufgrund des hohen Stellenwertes der Mobilität in unserer Gesellschaft sind wir meist auf unseren Führerschein und unser Auto angewiesen.


Sei es, weil wir unseren Führerschein beruflich benötigen, oder auch weil die Mobilität für uns ein Stück „Lebensqualität“ darstellt. Insofern hat das Verkehrsrecht für den Bürger, insbesondere wenn es um fahrerlaubnisrelevante Verfahren geht, eine wichtige Bedeutung.

In diesem Bewusstsein erarbeiten wir zusammen mit Ihnen Lösungen, um Ihren Interessen im Verkehrsrecht Rechnung zu tragen. Um bereits im Vorfeld rechtliche Fehler im Verkehrsrecht zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen.

 

Wir analysieren mit Ihnen die Möglichkeiten und die Risiken Ihres individuellen Falles.

 

Wir vertreten Sie in Bußgeldangelegenheiten sowie bei Unfallregulierungen nach einem Verkehrsunfall. Weiter vertreten wir Sie im Verkehrsstrafrecht bei dem Vorwurf einer Unfallflucht und bei Fahrten unter Alkoholeinfluss. Nutzen Sie die Erfahrung der

Rechtsanwälte & Notar Falz auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.
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